Startups und Venture Capital

Wir beraten Gründerinnen und Gründer sowie Investorinnen und Investoren von der Gründung über die Finanzierung bis hin zum Exit von Startups.

In der Private-Equity-Branche und insbesondere im Bereich Venture Capital kommt der Interessenangleichung von Investorinnen und Investoren, operativ tätigen Aktionärinnen und Aktionäre (insbesondere Gründerinnen und Gründer) sowie Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder im Hinblick auf den gemeinsamen Erfolg und eine florierende Zukunft eine zentrale Rolle zu. Wir entwerfen auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Finanzierungs- und Aktionärsbindungsverträge, Statuten sowie Organisationsreglemente, welche die Interessen der einzelnen im Startup involvierten Akteure angemessen berücksichtigen.

Gründerinnen und Gründern helfen wir insbesondere bei der Wahl der passenden Rechtsform, unterstützen sie beim Aufbau einer wirksamen Corporate Governance und zeigen ihnen die verschiedenen Möglichkeiten hinsichtlich Finanzierungen auf.

Investorinnen und Investoren beraten wir im Hinblick auf eine sowohl effektive als auch effiziente Anreizstruktur der Gründerinnen und Gründer sowie deren Überwachung.