Übernahme von Verwaltungsratsmandaten

Unsere Experten sind bereit, ihre Corporate-Governance-Expertise im Rahmen einer Mitgliedschaft im Verwaltungsrat schweizerischer Unternehmen einzubringen.

Der Verwaltungsrat als Leitungs- und Aufsichtsorgan hat vielseitige Aufgaben. Es ist nicht immer einfach, sicherzustellen, dass sämtliche erforderlichen Kompetenzen innerhalb des Gremiums abgedeckt sind.

Unsere Corporate-Governance-Experten sind – wo es gegenseitig passt – bereit und kompetent, ihr Fachwissen und ihre Kompetenzen als unabhängige Mitglieder des Verwaltungsrates (bzw., bei Unternehmen in anderer Rechtsform als jener der Aktiengesellschaft, als unabhängige Mitglieder des jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsorganes) zugunsten des jeweiligen Unternehmens einzusetzen.

Unsere diesbezüglichen Spezialisten weisen Expertenwissen im Bereich der Organisation von Unternehmen und Gesellschaften, der Corporate Governance und der Public Corporate Governance auf. Neben herausragenden juristischen Qualifikationen verfügen sie zudem über eine betriebswirtschaftliche Aus- und/oder Weiterbildung mit starkem Fokus auf Themen des strategischen Managements und der Unternehmensführung sowie über mehrjährige Erfahrungen als Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen (teilweise in präsidierender Funktion), in anderen Führungspositionen und/oder als Unternehmer. Dieser holistische Ansatz ermöglicht es unseren Experten, sämtliche im Verwaltungsrat zu behandelnden Themen aus juristischer, strategischer und managementbezogener Perspektive zu beurteilen und multidimensionale Lösungen zu entwickeln.

Dank unseres Geschäftsmodells als Anwaltsboutique kann in den allermeisten Fällen sichergestellt werden, dass die Einsitznahme in den Verwaltungsrat auf unabhängiger Basis erfolgt.

Die Übernahme eines Mandates als unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrates folgt einer sorgfältigen Evaluierung des Unternehmens, seiner strategischen Positionierung und seiner aktuellen Situation im gegebenen Marktumfeld. Sie erfolgt nach einer entsprechenden Wahl durch die Generalversammlung (bzw. das jeweilige Wahlorgan) und der Annahme des Mandates.